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Helen-Keller-Schule: FDP will Standort erhalten

Aktualisiert: 11. Sept. 2022

Die FDP hat Verbesserungsvorschläge für das Förderschulkonzept, das der Kreis erarbeitet hat. Ein entsprechender Antrag soll in der nächsten Schulausschusssitzung des Kreises behandelt werden.

In diesem Antrag heißt es:

„Das kreiseigene Förderschulkonzept ist gut und sinnvoll. Es kann jedoch weiter optimiert werden:

Erhalt des Förderschwerpunkts Lernen in der Helen- Keller-Schule Ibbenbüren und Verlagerung des Förderschwerpunkts ESE Emotionale und Soziale Entwicklung (Primarstufe) zur Barbara Schule nach Mettingen.

Begründung:

„Die Barbara- Schule in Mettingen bietet durch ihr ländlich geprägtes Umfeld im Vergleich zur Lage der Helen-Keller-Schule (Wohnsiedlung mit wenig Freiräumen) in Ibbenbüren ein deutlich wertvolleres Umfeld für die pädagogische Arbeit mit Kindern mit Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Die besonderen Fördermöglichkeiten an der Helen-Keller-Schule (offener Ganztag, gebundener Ganztag und 13+) können in Ibbenbüren als überregionale Mittelstadt bestehen bleiben. Der Umzug der Helen-Keller-Schule nach Mettingen ist kostenintensiv. Um die derzeit auf der Helen-Keller- Schule bestehenden Förderstrukturen für die Schüler bei einem etwaigen Umzug nach Mettingen aufrechterhalten zu können, wären dort umfangreiche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen erforderlich.

Bei einem Umzug der Helen-Keller-Schule nach Mettingen müssten mehr Kinder den Standort wechseln, das heißt die Helen-Keller-Schule verlassen, als mit der Primarstufe des Förderschwerpunktes emotionale soziale Entwicklung in die Helen- Keller-Schule einziehen würden.

Die ÖPNV-Anbindung ist in Ibbenbüren anders als in Mettingen optimal und kann daher von den Lernförderbedarf-Kindern des Sek. I genutzt werden. ESE-Förderbedarf-Kinder der Primarstufe werden im Gegensatz der Lernförderbedarf-Kinder des Sek. I ehedem alle im Spezialverkehr befördert. Der Schülerspezialverkehr ist mit dieser Optimierung nahezu kostenneutral durchzuführen.

Grundsätzlich gilt: Die Inklusion darf nicht als Sparmodell zu Lasten der Qualität der sonderpädagogischen Förderung umgesetzt werden. Umfassende qualitative Vorgaben zu den Größen der Lerngruppen, zur Sachmittelausstattung oder zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer durch multiprofessionelles Personal sind grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit für jede Schulform. Diese Ressourcenbereitstellung besteht zurzeit noch nicht.

Es ist unverzichtbar, den individuellen Förderungsansprüchen der Kinder sowie Elternwünschen umfassend zu entsprechen.

Nicht das Tempo darf die Qualität bestimmen, sondern das Tempo der Umsetzung muss der Qualität folgen. Die Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen müssen im Mittelpunkt stehen. Um die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen, ist der Teillernstandort Lernen an der Helen-Keller- Schule in Ibbenbüren zu erhalten und den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung ein Lernstandort in ländlich geprägter Umgebung zu sichern.“

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