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Anfrage der FDP-Fraktion im Schulausschuss

Aktualisiert: 11. Sept. 2022

Welche Summen investiert die Stadt in die Schulen?

In der nächsten Sitzung des Schulausschusses der Stadt Ibbenbüren am Dienstag, 24. April, wird unter anderem eine Anfrage der FDP-Fraktion zu Investitionen an Schulen auf der Tagesordnung stehen.

Der in den vergangenen Jahren entstandene Sanierungsstau an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen müsse zügig abgebaut werden. Die bislang verfügbaren Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur seien aber nicht auskömmlich gewesen. Aus diesem Grund seien in Nordrhein-Westfalen neben der im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelten Schul- und Bildungspauschale in Höhe von jährlich 609 Mio. Euro (Landeshaushalt 2018) von Land und Bund Zusatzprogramme aufgelegt worden, heißt es in der Begründung der FDP-Anfrage. Das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ stelle den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu komme ein im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geregeltes Programm des Bundes für finanzschwache Kommunen in Höhe von 1,12 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen. Im Zeitraum von 2017 bis 2022 stünden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen somit über 6 Milliarden Euro für Investitionen in die Ausstattung, Sanierung und bauliche Modernisierung zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund richtet die FDP-Fraktion folgende Fragen an Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer:

„In welcher Höhe erhält die Stadt Ibbenbüren in den Jahren von 2017 bis 2022 nach gegenwärtigem Stand finanzielle Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale, aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für die Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur.“ Die FDP-Fraktion bittet darum, die Beträge jeweils jährlich mit absolutem Betrag für die drei Programme sowie als Gesamtsumme für den genannten Zeitraum aufzuschlüsseln.

Weiter fragt die FDP an: „In welchem Umfang wurden die Mittel seit 2017 bislang für Investitionen in die Schulinfrastruktur in Anspruch genommen beziehungsweise bereits abschließend verausgabt.

In welchem Umfang wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ bereits beantragt und /oder abgerufen?

Für welche Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur beziehungsweise der Schulausstattung sollen die jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel in der Zeit von 2017 bis 2022 zum Einsatz kommen.“ Diese Angaben wünscht sich die FDP jeweils jährlich schulstandortbezogen nach Einzelmaßnahmen mit den veranschlagten Kosten nach folgenden Handlungsfeldern aufgeschlüsselt: 1. allgemeine bauliche Sanierungsmaßnahmen (Instandsetzung der allgemeinen Bausubstanz), 2. Sanierung und Modernisierung (etwa von Sanitäranlagen), 3. Digitalisierung (z.B. WLAN/Hard- und Software), 4. spezifische bauliche Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen (z.B. zusätzliche Differenzierungsräume für Inklusion, Herstellung von Barrierefreiheit) und 5. Weitere Maßnahmen (z.B. sächliche Ausstattung, Neubaumaßnahmen etc.).

Ferner möchte die FDP-Fraktion laut ihrer Anfrage wissen, „wie viele der für die Stadt Ibbenbüren zur Stärkung der Schulinfrastruktur im genannten Zeitraum absehbar zur Verfügung stehenden Finanzmittel gegenwärtig noch nicht für schulische Modernisierungsmaßnahmen verplant sind“. Außerdem: ob „die Verwaltung eine konkrete Strategie zur Digitalisierung (Anschluss Breitband/Glasfaser) der Schulen und Bildungseinrichtungen“ hat. Und die FDP-Fraktion fragt auch, welche Maßnahmen hierzu in den nächsten Jahren vorgesehen sind und welche Finanzmittel dafür in Anspruch genommen werden sollen.

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