FDP Ibbenbüren
17. Sept. 20142 Min.
Aktualisiert: 11. Sept. 2022
Die FDP hat Verbesserungsvorschläge für das Förderschulkonzept,
das der Kreis erarbeitet hat. Ein entsprechender Antrag soll in der
nächsten Schulausschusssitzung des Kreises behandelt werden.
In diesem Antrag heißt es:
„Das kreiseigene Förderschulkonzept ist gut und sinnvoll. Es kann jedoch weiter optimiert werden:
Erhalt des Förderschwerpunkts Lernen in der Helen- Keller-Schule
Ibbenbüren und Verlagerung des Förderschwerpunkts ESE Emotionale und
Soziale Entwicklung (Primarstufe) zur Barbara Schule nach Mettingen.
Begründung:
„Die Barbara- Schule in Mettingen bietet durch ihr ländlich
geprägtes Umfeld im Vergleich zur Lage der Helen-Keller-Schule
(Wohnsiedlung mit wenig Freiräumen) in Ibbenbüren ein deutlich
wertvolleres Umfeld für die pädagogische Arbeit mit Kindern mit
Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Die
besonderen Fördermöglichkeiten an der Helen-Keller-Schule (offener
Ganztag, gebundener Ganztag und 13+) können in Ibbenbüren als
überregionale Mittelstadt bestehen bleiben. Der Umzug der
Helen-Keller-Schule nach Mettingen ist kostenintensiv. Um die derzeit
auf der Helen-Keller- Schule bestehenden Förderstrukturen für die
Schüler bei einem etwaigen Umzug nach Mettingen aufrechterhalten zu
können, wären dort umfangreiche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen
erforderlich.
Bei einem Umzug der Helen-Keller-Schule nach Mettingen müssten mehr
Kinder den Standort wechseln, das heißt die Helen-Keller-Schule
verlassen, als mit der Primarstufe des Förderschwerpunktes emotionale
soziale Entwicklung in die Helen- Keller-Schule einziehen würden.
Die ÖPNV-Anbindung ist in Ibbenbüren anders als in Mettingen optimal
und kann daher von den Lernförderbedarf-Kindern des Sek. I genutzt
werden. ESE-Förderbedarf-Kinder der Primarstufe werden im Gegensatz der
Lernförderbedarf-Kinder des Sek. I ehedem alle im Spezialverkehr
befördert. Der Schülerspezialverkehr ist mit dieser Optimierung nahezu
kostenneutral durchzuführen.
Grundsätzlich gilt: Die Inklusion darf nicht als Sparmodell zu Lasten
der Qualität der sonderpädagogischen Förderung umgesetzt werden.
Umfassende qualitative Vorgaben zu den Größen der Lerngruppen, zur
Sachmittelausstattung oder zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer
durch multiprofessionelles Personal sind grundlegende Voraussetzung für
eine erfolgreiche Arbeit für jede Schulform. Diese
Ressourcenbereitstellung besteht zurzeit noch nicht.
Es ist unverzichtbar, den individuellen Förderungsansprüchen der Kinder sowie Elternwünschen umfassend zu entsprechen.
Nicht das Tempo darf die Qualität bestimmen, sondern das Tempo der
Umsetzung muss der Qualität folgen. Die Bedürfnisse aller Kinder und
Jugendlichen müssen im Mittelpunkt stehen. Um die bestmögliche Förderung
aller Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen, ist der
Teillernstandort Lernen an der Helen-Keller- Schule in Ibbenbüren zu
erhalten und den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf emotionale
und soziale Entwicklung ein Lernstandort in ländlich geprägter Umgebung
zu sichern.“