FDP Ibbenbüren

17. Sept. 20142 Min.

Helen-Keller-Schule: FDP will Standort erhalten

Aktualisiert: 11. Sept. 2022

Die FDP hat Verbesserungsvorschläge für das Förderschulkonzept,
 
das der Kreis erarbeitet hat. Ein entsprechender Antrag soll in der
 
nächsten Schulausschusssitzung des Kreises behandelt werden.

In diesem Antrag heißt es:

„Das kreiseigene Förderschulkonzept ist gut und sinnvoll. Es kann jedoch weiter optimiert werden:

Erhalt des Förderschwerpunkts Lernen in der Helen- Keller-Schule
 
Ibbenbüren und Verlagerung des Förderschwerpunkts ESE Emotionale und
 
Soziale Entwicklung (Primarstufe) zur Barbara Schule nach Mettingen.

Begründung:

„Die Barbara- Schule in Mettingen bietet durch ihr ländlich
 
geprägtes Umfeld im Vergleich zur Lage der Helen-Keller-Schule
 
(Wohnsiedlung mit wenig Freiräumen) in Ibbenbüren ein deutlich
 
wertvolleres Umfeld für die pädagogische Arbeit mit Kindern mit
 
Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Die
 
besonderen Fördermöglichkeiten an der Helen-Keller-Schule (offener
 
Ganztag, gebundener Ganztag und 13+) können in Ibbenbüren als
 
überregionale Mittelstadt bestehen bleiben. Der Umzug der
 
Helen-Keller-Schule nach Mettingen ist kostenintensiv. Um die derzeit
 
auf der Helen-Keller- Schule bestehenden Förderstrukturen für die
 
Schüler bei einem etwaigen Umzug nach Mettingen aufrechterhalten zu
 
können, wären dort umfangreiche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen
 
erforderlich.

Bei einem Umzug der Helen-Keller-Schule nach Mettingen müssten mehr
 
Kinder den Standort wechseln, das heißt die Helen-Keller-Schule
 
verlassen, als mit der Primarstufe des Förderschwerpunktes emotionale
 
soziale Entwicklung in die Helen- Keller-Schule einziehen würden.

Die ÖPNV-Anbindung ist in Ibbenbüren anders als in Mettingen optimal
 
und kann daher von den Lernförderbedarf-Kindern des Sek. I genutzt
 
werden. ESE-Förderbedarf-Kinder der Primarstufe werden im Gegensatz der
 
Lernförderbedarf-Kinder des Sek. I ehedem alle im Spezialverkehr
 
befördert. Der Schülerspezialverkehr ist mit dieser Optimierung nahezu
 
kostenneutral durchzuführen.

Grundsätzlich gilt: Die Inklusion darf nicht als Sparmodell zu Lasten
 
der Qualität der sonderpädagogischen Förderung umgesetzt werden.
 
Umfassende qualitative Vorgaben zu den Größen der Lerngruppen, zur
 
Sachmittelausstattung oder zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer
 
durch multiprofessionelles Personal sind grundlegende Voraussetzung für
 
eine erfolgreiche Arbeit für jede Schulform. Diese
 
Ressourcenbereitstellung besteht zurzeit noch nicht.

Es ist unverzichtbar, den individuellen Förderungsansprüchen der Kinder sowie Elternwünschen umfassend zu entsprechen.

Nicht das Tempo darf die Qualität bestimmen, sondern das Tempo der
 
Umsetzung muss der Qualität folgen. Die Bedürfnisse aller Kinder und
 
Jugendlichen müssen im Mittelpunkt stehen. Um die bestmögliche Förderung
 
aller Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen, ist der
 
Teillernstandort Lernen an der Helen-Keller- Schule in Ibbenbüren zu
 
erhalten und den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf emotionale
 
und soziale Entwicklung ein Lernstandort in ländlich geprägter Umgebung
 
zu sichern.“

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