FDP Ibbenbüren
19. Apr. 20182 Min.
Aktualisiert: 11. Sept. 2022
In der nächsten Sitzung des
Schulausschusses der Stadt Ibbenbüren am Dienstag, 24. April, wird unter
anderem eine Anfrage der FDP-Fraktion zu Investitionen an Schulen auf
der Tagesordnung stehen.
Der in den vergangenen Jahren entstandene Sanierungsstau an vielen
Schulen in Nordrhein-Westfalen müsse zügig abgebaut werden. Die bislang
verfügbaren Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur seien
aber nicht auskömmlich gewesen. Aus diesem Grund seien in
Nordrhein-Westfalen neben der im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelten
Schul- und Bildungspauschale in Höhe von jährlich 609 Mio. Euro
(Landeshaushalt 2018) von Land und Bund Zusatzprogramme aufgelegt
worden, heißt es in der Begründung der FDP-Anfrage. Das Landesprogramm
„Gute Schule 2020“ stelle den nordrhein-westfälischen Städten und
Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 2 Milliarden Euro zur
Verfügung. Hinzu komme ein im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
geregeltes Programm des Bundes für finanzschwache Kommunen in Höhe von
1,12 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen. Im Zeitraum von 2017 bis
2022 stünden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen somit über 6 Milliarden
Euro für Investitionen in die Ausstattung, Sanierung und bauliche
Modernisierung zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund richtet die FDP-Fraktion folgende Fragen an Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer:
„In welcher Höhe erhält die Stadt Ibbenbüren in den Jahren von
2017 bis 2022 nach gegenwärtigem Stand finanzielle Mittel aus der Schul-
und Bildungspauschale, aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für die Sanierung und
Modernisierung der Schulinfrastruktur.“ Die FDP-Fraktion bittet darum,
die Beträge jeweils jährlich mit absolutem Betrag für die drei Programme
sowie als Gesamtsumme für den genannten Zeitraum aufzuschlüsseln.
Weiter fragt die FDP an: „In welchem Umfang wurden die Mittel seit
2017 bislang für Investitionen in die Schulinfrastruktur in Anspruch
genommen beziehungsweise bereits abschließend verausgabt.
In welchem Umfang wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ bereits beantragt und /oder abgerufen?
Für welche Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der
Schulinfrastruktur beziehungsweise der Schulausstattung sollen die
jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel in der Zeit von 2017 bis
2022 zum Einsatz kommen.“ Diese Angaben wünscht sich die FDP jeweils
jährlich schulstandortbezogen nach Einzelmaßnahmen mit den
veranschlagten Kosten nach folgenden Handlungsfeldern aufgeschlüsselt:
1. allgemeine bauliche Sanierungsmaßnahmen (Instandsetzung der
allgemeinen Bausubstanz), 2. Sanierung und Modernisierung (etwa von
Sanitäranlagen), 3. Digitalisierung (z.B. WLAN/Hard- und Software), 4.
spezifische bauliche Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen (z.B.
zusätzliche Differenzierungsräume für Inklusion, Herstellung von
Barrierefreiheit) und 5. Weitere Maßnahmen (z.B. sächliche Ausstattung,
Neubaumaßnahmen etc.).
Ferner möchte die FDP-Fraktion laut ihrer Anfrage wissen, „wie viele
der für die Stadt Ibbenbüren zur Stärkung der Schulinfrastruktur im
genannten Zeitraum absehbar zur Verfügung stehenden Finanzmittel
gegenwärtig noch nicht für schulische Modernisierungsmaßnahmen verplant
sind“. Außerdem: ob „die Verwaltung eine konkrete Strategie zur
Digitalisierung (Anschluss Breitband/Glasfaser) der Schulen und
Bildungseinrichtungen“ hat. Und die FDP-Fraktion fragt auch, welche
Maßnahmen hierzu in den nächsten Jahren vorgesehen sind und welche
Finanzmittel dafür in Anspruch genommen werden sollen.
Quelle (Text): Ibbenbürener Volkszeitung